In der Übungsleitersitzung am 01.11.2021 wurde ein Beschluss hinsichtlich einer generellen 3G-Regelung für alle Mitglieder ab 18 Jahre getroffen. Der MTV Hohenkirchen kann im Rahmen seines Hausrechts von der aktuellen Corona-Regelung abweichen und eine schärfere Regelung als die derzeit gesetzliche Regelung treffen.
3G bedeutet, dass die Teilnehmer geimpft, genesen oder getestet sein müssen.
Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre bleiben analog zu den gesetzlichen Bestimmungen von der 3G-Regelung ausgenommen, da diese aufgrund der mehrfachen Testung im Schulbesuch den Geimpften und Genesenen gleichgestellt werden.